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Die (ehemalige) Kopal-Invaliden-Stiftung

Verbunden mit der Errichtung des Kopal-Denkmal war auch eine Stiftung, die so genannte „Kopal-Invalidenstiftung“. Das nach der Fertigstellung des Denkmal übrige Geld, Restmittel der Anfertigung des Ehrensignalhorns aus 1849 sowie die Einnahmen aus Publikationen und der Gedenkmedaille aus 1853 wurden angelegt und aus den Zinsen diese Stiftung finanziert. Ein invalider Angehöriger des 10. Jägerbataillons bekam monatlich 10 Gulden bezahlt, hatte dafür aber als Gegenleistung in ZNAIM in einem Stiftungshaus am Kopalplatz zu wohnen und das Denkmal zu bewachen und die umgebende Grünanlage sauber zu halten. Von der Stadt ZNAIM bekam der "erste Stiftling" zusätzlich jährlich 20 Gulden Wohnungsbeitrag und zwei Klafter weiches Prügelholz. Zwei weitere Invalide des 10. Jägerbataillons bekamen geringere Geldbeträge ausbezahlt.

Die Mittel der Invalidenstiftung wurden immer wieder aufgestockt, so wurden noch im ersten Weltkrieg zum Beispiel die Erlöse aus dem Verkauf von Feldpostkarten dem Stiftungsvermögen zugerechnet. Siehe auch » Kapitel "Feldpostkarten".

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