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Die Aufstellung der Jägerbataillone 12 und 11 im Jahr 1975

Der Beginn der Raumverteidigung

Im Jahr 1970, mit der konstituierenden Sitzung am 15. Mai, begann eine der vielen "Bundesheerreformkommissionen" der Geschichte der 2. Republik ihre Arbeit. Mit der Wahl vom 1. März 1970 hatte ein Regierungswechsel stattgefunden und der neue Bundeskanzler Dr. Bruno Kreisky (SPÖ) umriss in der konstituierenden Sitzung seine - vom Wahl- und Regierungsprogramm abgeleiteten - Aufträge an die Kommission bzw. seine Analyse der Mängel:

  • Nicht ausreichende Befüllung der Verbände
  • unmoderne, mit Ballast beschwerte Ausbildung
  • verfehlte Öffentlichkeitsarbeit
  • die häufigen Einberufungstermine, welche keinen Zusammenhalt aufkommen liessen
  • die aufgeblähte Kraftfahrausbildung und
  • das laufende Absinken des Ausbildungsstandes des Kaderpersonals
Weitere Zielsetzungen waren natürlich die Reduktion des Wehrdienstes von 9 auf 6 Monate (eines der Hauptwahlversprechen der SPÖ im Wahlkampf 1970), die planvolle Ausbildung und Ergänzung des Mobheeres sicherzustellen und dessen Organisation zu verbessern sowie einen Wehrersatzdienst in der gleichen Länge wie der Präsenzdienst einzuführen[1].

Militärischer Kernpunkt des Endberichtes war die

  • Bildung einer Bereitschaftstruppe mit 15.000 ausschliesslich längerdienenden Soldaten sowie die
  • Bildung eines Einsatzheeres in 2 Phasen, Phase 1 150.000 Mann, Phase 2 300.000 Mann
  • Aufbau einer Landwehr gegliedert in mobile und raumgebundene Landwehrkräfte

Gleichzeitig wurde, um die Verkürzung der Wehrpflicht zu ermöglichen, die Idee der Pflichtwaffenübungen im Ausmaß von 5 Tagen pro Jahr oder 10 Tage alle 2 Jahre geboren. Wie sooft davor und danach wurde als Rahmenbedingung die Erhöhung des Budgets gefordert, um die politisch gewünschten militärischen Ziele zu erreichen. Der Bericht wurde am 3. November im Ministerrat zustimmend zur Kenntnis genommen und als "Gutachten eines Fachgremiums" bewertet[2].

Am 8. Februar 1971 übernahm Brigadier Karl F. Lütgendorf[3] als neuer Bundesminister die Amtsgeschäfte und damit die Verantwortung für die Umsetzung der Reformvorschläge, welche mit der Wehrgesetznovelle 1971 (In Kraft gesetzt per 1. August 1971) vorläufig einmal den Grundwehrdienst mit 6 Monaten sowie die Truppenübungspflicht mit 60 Tagen sowie die freiwilligen und verpflichtenden Übungen regelte. Der nächste Schritt war die Heeresgliederung 72, welche ab Jänner 1973 schrittweise die neue Struktur einrichten sollte. Nach anfänglichen Widerständen in der Struktur und Umgehung derselben durch die Aufstellung des Aufstellungsstabes BT und der Einsetzung eines Verantwortlichen für den Aufbau der Landwehr wurde schrittweise die neue Struktur eingenommen[4] und die Trennung in die Träger der schwarzen Barette (Bereitschaftstruppe - BT) und die grünen Barette (Landwehr) durchzog die gesamte Armee und vom 18. bis 22. November 1974 wurde im Manöver "Erlaufschild" das erste Mal das Konzept der Raumverteidigung auf Verbandsebene geübt.

Die mobilen Jägerbataillone in der Raumverteidigung

Die Landwehr, also die mobilzumachenden Einheiten des Bundesheeres, waren im neuen Konzept geteilt in die raumgebundene Landwehr (Sperrbataillone in den sogenannten Schlüsselzonen sowie Jagdkampfkräfte im Zwischengelände) und mobile Landwehr, welche die Bereitschaftstruppe verstärken sollte und hauptsächlich zum Verzögerungskampf ab der Staatsgrenze und zu Gegenangriffen bestimmt war. In diesem Rahmen wurden nun die, aus den Panzergrenadierbataillonen (Ausbildung) der Panzergrenadierbrigaden entstandenen Jägerbataillone 10, 11 und 12 in Niederösterreich eingerichtet. Die Grundgliederung entsprach jener der wenigen verbliebenen Jägerbataillone der Bereitschaftstruppe mit einer Stabskompanie, Schwerer Kompanie (KU-Kompanie, anfangs mit schwerem Granatwerferzug, Pionierzug, Fliegerabwehrkanonenzug mit 2 cm Geschütz sowie Panzerabwehrzug mit rückstoßfreier Panzerabwehrkanone, wobei dieser Zug gegen Ende der 90er Jahre durch einen Zug Panzerabwehrlenkwaffen ersetzt wurde) sowie 3 Jägerkompanien.

Die mobilen Jägerbataillone waren von Anfang an als vollmotorisierte Infanterieverbände konzipiert, hätten jedoch im Einsatzfall so wie die Sperrbataillone der raumgebundenen Landwehr ihre Kraftfahrzeugausstattung mit Masse über die Kraftfahrzeugübernahmekommissionen (KüKo) ergänzen müssen. Dieses System, in welchem geeignete neu zugelassene Lastkraftwagen und geländegängige PKW bei der Zulassung so wie die Soldaten einen Bereitsstellungsschein erhielten führte bei den PKW und LKW-Besitzern immer wieder zu Unverständnis und Beschimpfungen der Zulassungsstellen, da sie eine Enteignung ihres neuen Fahrzeugs befürchteten. Aus diesem Grund wurden die Übernahmen der Fahrzeuge durch die KüKo´s meist auch nur entweder mit Heeres-KFZ oder mit wenigen Lastkraftwagen von wohlgesinnten Fuhrwerksunternehmern geübt.

 

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